Benutzerordnung der Boulderhalle

  1. Allgemeines

Mit Betreten der Halle oder des Außenbereichs unterwirft sich jeder den Bestimmungen dieser Benutzerordnung sowie allen sonstigen, zur Betriebssicherheit erlassenen Anweisungen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Sportstätte handelt. Personen, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, kann der Zutritt zur Halle zeitweise oder dauerhaft untersagt werden.

  1. Benutzungsberechtigung

Benutzungsberechtigt sind Mitglieder, die sich ordnungsgemäß angemeldet und bezahlt haben. Von Externen wird ein erhöhtes Eintrittsentgeld verlangt.

Grundsätzlich ist Kindern bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahres das Klettern nur unter ständiger und sorgfältiger Beaufsichtigung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.

Im Alter zwischen 14 und 18 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche die Einrichtungen ohne Aufsicht nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten nutzen (hier gibts das Formular zum Ausdrucken).

Kursangebote, die nicht von Leben bewegt e.V. angeboten werden, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vorstands möglich.

Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, ist die Benutzung der Anlage nicht erlaubt.

  1. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten können unserer Webseite entnommen werden und hängen am Eingang der Halle aus.

Wegen besonderer Veranstaltungen oder aus innerbetrieblichen Gründen kann der Kletterbetrieb zeitweise eingeschränkt oder eingestellt werden.

Änderungen der Benutzungszeiten werden im Eingangsbereich ausgehangen und auf der Internetseite veröffentlicht.

Eine Rückerstattung von gezahlten Eintrittspreisen oder Schadenersatz ist nicht möglich.

  1. Haftung

Alle Besucher benutzen die Kletteranlage auf eigene Gefahr.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bouldern als Risikosportart bezeichnet wird und so ein hohes Maß an Umsicht, Rücksichtnahme und Eigenverantwortlichkeit gefordert ist.

Für höhere Gewalt, Zufall und Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkennbar sind, haftet Leben bewegt e.V. nicht.

Für die Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl oder für das Abhandenkommen mitgebrachter Sachen wird nicht gehaftet.

  1. Verhalten an den Boulderwänden

Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, es erfordert ein gewisses Maß an Können und Koordination. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie sich diesbezüglich nicht sicher sind.

Auf den Matten und an den Boulderwänden müssen stets Kletterschuhe oder saubere Turnschuhe/Schläppchen getragen werden.

Das Sitzen im Sturzbereich und das gleichzeitige Bouldem einer Linie sind strengstens verboten. Kinder können den Sturzbereich nicht ausreichend einschätzen und müssen stets durch Erwachsene begleitet werden um Unfälle zu vermeiden.

  1. Matten

Das Betreten der Matten ist nur mit geeigneten Schuhen gestattet und niemals barfuß. Es ist nicht erlaubt, Getränke und Essen mit auf die Matten zu nehmen.

  1. Griffe, Tritte und Volumen

Griffe, Tritte und Volumen können sich trotz sorgfältiger Wartung während der Benutzung drehen oder brechen, bitte klettern Sie daher vorausschauend.

Mängel an den Einrichtungen sind unverzüglich beim Personal zu melden.

Das Verändern von Griffen, Tritten und Volumen ist ohne Rücksprache nicht gestattet.

  1. Ordnung und Hygiene

Alle in der Halle befindlichen Einrichtungen und Gegenstände sind pfleglich zu behandeln.

Das Abstellen von Flaschen und Lebensmitteln auf den Matten ist strengstens untersagt. Verunreinigungen der Matten sind zu vermeiden.

Rauchen ist im gesamten Hallenbereich verboten.

Der Verzehr von Lebensmitteln ist nur in dem dafür vorgesehenen Bereich gestattet.

  1. Datenschutz

Wir versichern. dass persönliche Daten nur in versicherungsrelevanten Fällen an Dritte weitergegeben werden.