Beitragsordnung

§1 Grundsatz

  1. Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in den §3, §4, §5 der Vereinssatzung in der Fassung vom 27.10.2020. Sie ist daher nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Dieses Dokument regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
  3. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft.

§2 Beitragspflicht

  1. Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
  2. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Über die Befreiung der Beitragspflicht entscheidet die Mitgliederversammlung.

§3 Beschlüsse zum Mitgliedsbeitrag

  1. Die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und der Umlagen wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum ersten des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

§4 Höhe des Beitrags

  1. Die Mitglieder haben folgende Beitrage zu zahlen: siehe Anlage.
  2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  3. Für die Einstufung in der jeweiligen Mitgliedergruppe, insb. der Altersklasse, gilt das vollendete Segmentierungsjahr (z.B. Lebensjahr) zum 31.12. des Vorjahres. Bei Neuaufnahmen gilt jedoch das Alter am Aufnahmetag.
  4. Ermäßigte Beitragsformen (Schüler/Student/Azubi) müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
  5. Ein Nachweis für das Folgejahr für die Ermäßigung des Beitrags muss jedes Jahr bis zum 31.12. vorgelegt werden, ansonsten wandelt sich die Mitgliedschaft in eine Erwachsenenmitgliedschaft und der Beitrag wird entsprechend abgebucht.
  6. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.10. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatze.

§5 Zahlungsform

  1. Die Mitgliedsbeiträge, Sonderumlagen und sonstige Gebühren werden mittels Lastschrift bezahlt.
    1. Bei Einzug durch das SEPA-Lastschriftverfahren sind die Mitglieder verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, ist der Verein berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand pauschal mit 5 Euro in Rechnung zu stellen.
    2. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beitrage bis spätestens 7.1. einer jeden Abrechnungsperiode auf das Beitragskonto des Vereins. Dabei kann eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 5 Euro anfallen.
  2. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.10. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
  3. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.

§6 Gebühren

  1. Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Anmeldegebühr i.H.v. 15€/Mitgliedschaft erhoben (eine Familienmitgliedschaft zählt als eine Mitgliedschaft).
  2. Für zusätzliche Vereinsangebote (z.B. KMMS-Gruppen, PMMS-Gruppen, Workshops, etc.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen und in der Anlage zu finden sind.

§7 Umlage

  1. Über eine Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung nach Maßgabe der Satzung.

§8 Datenverarbeitung

  1. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§9 Änderungen

  1. Änderungen, welche die Höhe des Mitgliedsbeitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  2. Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.

§10 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist schriftlich bis zum 30.11. des Jahres zum Jahresende möglich.

§11 Fristen/Storno

  1. Die Kündigung der Zusatzangebote KMMS/PMMS ist schriftlich zu stellen:
    1. Bei quartalsweiser Abbuchung endet die Frist zum jeweils letzten Tag des Vormonats des kommenden Quartals (28.2./31.5./31.8./30.11.).
    2. Bei jährlicher Abbuchung endet die Frist zum jeweils letzten Tag des Vormonats zum Ende des Jahresturnus.
    3. Im Einzelfall (bei Krankheit, Wegzug, o.ä.) und nur auf Anfrage kann der Vorstand entscheiden, den Betrag umrechnen und bis dahin besuchte Quartale voll abrechen. Die Differenz kann dann erstattet werden.
 

Anlage zur Beitragsordnung des Vereins

Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen:

Klasse Mitgliedergruppe Mitgliedsbeitrag
01 Kinder (bis 17 Jahre) 20€/Kalenderjahr
02 Erwachsene (ab 18 Jahren) 50€/Kalenderjahr
03 Familien (2 Erw. + eigene Kinder bis 17 Jahren) 80€/Kalenderjahr
04 Azubis/Studenten/Schüler (18 – 27 Jahre) 27€/Kalenderjahr
05 Ehrenmitglieder frei

Anpassung der Mitgliedsbeiträge ab 2025 mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.4.24:

Klasse Mitgliedergruppe Mitgliedsbeitrag
01 Kinder (bis 17 Jahre) 22€/Kalenderjahr
02 Erwachsene (ab 18 Jahren) 55€/Kalenderjahr
03 Familien (2 Erw. + eigene Kinder bis 17 Jahren) 88€/Kalenderjahr
04 Azubis/Studenten/Schüler (18 – 27 Jahre) 30€/Kalenderjahr
05 Ehrenmitglieder frei

Bei Nutzung von Zusatzangeboten des Vereins werden folgende Gebühren fällig:

KlasseVereinsangebotBeitrag
01KMMS/PMMS Gruppe114€/Quartal
02KMMS/PMMS Gruppe440€/Jahr
03KMMS/PMMS Gruppe (Geschwister)79€/Quartal
04KMMS/PMMS Gruppe (Geschwister)300€/Jahr
05Eltern Kind bouldern99€/10 Termine
06Familien bouldern150€/10 Termine
07Zumba75€/10 Termine
08Hallenüberlassung40€/h
09Hallennutzung12€/h